Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) folgende personenbezogene Daten von Fahrzeughaltern digital gespeichert: Name, Adresse, Wohnort, Telefonnummern, E-Mailadresse, Geburtsdatum und Bankverbindung sowie alle weiteren Daten, die von zulassungstrechtlicher Bedeutung sind (z.B. Fahrzeughersteller und Fahrgestellnummer). Diese Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Fahrzeugzulassung verwendet.
Die digitale Erfassung der Daten erfolgt unter der Maßgabe, dass der Fahrzeughalter mit der Zulassungsvollmacht zustimmt.
- Jedes Fahrzeughalter hat das Recht auf:
- Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten;
- Berichtigung über die zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sie unrichtig sind;
- Sperrung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sich bei behaupteten Fehlern weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit feststellen lässt;
- Löschung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn die Speicherung unzulässig war.
- Den Mitarbeitern oder sonst für den Zulassungsdienst tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen.
- Bei Beendigung des Zulassungsauftrages werden personenbezogene Daten, soweit sie die Kassengeschäfte betreffen, entsprechend der steuerrechtlich bestimmten Fristen aufbewahrt.
- Alle weiteren Details und Erklärungen zum Datenschutz innerhalb der BGA Kfz-Dienstleistungs- u. Beratungs GmbH werden in einer Datenschutzrichtlinie geregelt und stehen auf Nachfrage zur Einsicht bereit.
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